Welche Gesetzgebung müssen Strahlkessel einhalten?

Ein Strahlkessel gilt als Druckbaugruppe und unterliegt als solche der Gesetzgebung der Europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED)

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass sie rechtlich für die von ihnen bereitgestellten Maschinen verantwortlich sind. Wichtig ist auch zu wissen, dass Versicherungen im Allgemeinen nicht oder nur in geringem Umfang für Schäden aufkommen, die durch Maschinen verursacht werden, die nicht den korrekten Regeln und Vorschriften entsprechen!  

Neue Strahlkessel

Ein Strahlkessel ist eine Baugruppe aus einem Druckbehälter, Armaturen und Einbauten und gilt daher als Druckbaugruppe (und nicht als Druckbehälter) im Sinne der Europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (vor dem 20. Juli 2016 war dies 97/23/EG). Das bedeutet, dass sich die strengen Regeln und Vorschriften dieser Richtlinie auf die Maschine als Ganzes beziehen und nicht (wie oft angenommen) nur auf den Druckbehälter, mit dem der Strahlkessel gebaut wird. 

Um die Regeln und Vorschriften einzuhalten, kann eine Reihe von Modulen gemäß der Richtlinie befolgt werden. Eine Form der Zulassung durch eine Prüfstelle ist erforderlich, wenn der maximale Systemdruck mal das Volumen 200 übersteigt (Ps x V= >200). 

Gritco Strahltöpfe werden nach dem Modul B+C2 hergestellt. Das B steht für "EC type-examination" und C2 für "conformity to type". Die Inspektion von Modul B+C2 wird von DNV mit der Identifikationsnummer 0496 (vormals 2388) durchgeführt. Diese Nummer muss auf der Deklaration und auf dem Maschinenschild des Strahltopfes angegeben werden. Auf diese Weise kann die Gültigkeit der Maschinenfreigabe leicht überprüft werden. 

Ein nach der Druckgeräterichtlinie hergestellter und zugelassener Strahlkessel ist an den folgenden Punkten zu erkennen: 

  • CE-Konformitätserklärung des Strahlkesselherstellers mit folgenden Angaben: a. Beschreibung der Baugruppe, b. Modellbezeichnung des Strahlkessels, c. Seriennummer, d. verwendete Module und deren Nummern, e. Name, Nummer und Anschrift der Prüfstelle. Hinweis: Nur eine Angabe des verwendeten Druckbehälters ist nicht ausreichend! Selbstverständlich ist dieser Druckbehälter jedoch auch nach der Richtlinie gebaut und geprüft. 
  • Typenschild des Strahlkesselherstellers mit der Nummer der Prüfstelle. 
  • Auf dem Druckbehälter befindet sich auch das Typenschild des Druckbehälterherstellers mit der Nummer seiner Prüfstelle.

 

Inspektion vor Inbetriebnahme

Im Gegensatz zum Neubau ist die Inspektion vor Inbetriebnahme auf europäischer Ebene noch nicht geregelt. Jeder Mitgliedsstaat wendet seine eigenen Regeln an. Auch die Verantwortung liegt beim Anwender des Strahlkessels und nicht beim Hersteller. In den Niederlanden ist Inspektion vorgeschrieben, wenn das Ergebnis aus Auslegungsdruck mal Volumen 1000 übersteigt. Oder PS x V= > 1000. In diesen Fällen muss eine Inspektionsstelle hinzugezogen werden, um zu prüfen, ob die Maschine installiert wurde und ordnungsgemäß verwendet wird. Eines der ersten Dinge, die die Prüfstelle verlangen wird, ist die Betriebsanleitung des Strahlkessels und die CE-Konformitätserklärung gemäß der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Natürlich werden alle Gritco-Strahlkessel mit diesen beiden entscheidenden Zutaten geliefert. 

Periodische Wiederholungsprüfung

Die Wiederkehrende Prüfung ist nicht europäisch, sondern wird von den einzelnen Mitgliedsstaaten geregelt. Die Verantwortung dafür liegt, genau wie bei der Inspektion vor Inbetriebnahme, nicht beim Hersteller, sondern beim Anwender des Strahltkessels. In den Niederlanden ist eine periodische Wiederholungsprüfung alle vier Jahre vorgeschrieben. Dies sollte von einer Prüfstelle durchgeführt werden, wenn der Auslegungsdruck mal das Volumen 1000 übersteigt (PS x V= > 1000). Liegt das Ergebnis darunter, kann der Anwender die Installation selbst überprüfen. In den meisten Fällen wird dazu der Hersteller oder Händler hinzugezogen. 

  • Die Inbetriebsetzungsprüfung und die Wiederkehrende Prüfung ersetzen nicht die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL), sondern ergänzen diese!
  • Mehr Informationen über die Kontrollbehörden pro Mitgliedsstaat finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.